Klimaschutzmanagement HU
Über den Projektträger Jülich fördert das Bundesumweltministerium (BMU) mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Kommunen und kommunale Strukturen - zu denen auch eine Universität wie die HU zählt - bei der Entwicklung und Implementierung von Klimaschutzstrategien. Der Förderzeitraum beträgt insgesamt 24 Monate von denen 18 für die Planung und Konzepterstellung einer Klimaschutzstrategie und 6 Monate für den Beginn der Umsetzung vorgesehen sind. Ein Klimaschutzkonzept dient als strategische Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für zukünftige Klimaschutzaktivitäten. Es soll den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune bzw. der Universität verankern. Hierzu sind die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten festzulegen und relevante Akteursgruppen frühzeitig einzubinden. Das Klimaschutzkonzept zeigt auf, welche technischen und wirtschaftlichen Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen (THG) bestehen und legt kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristige (mehr als sieben Jahre) Ziele und Maßnahmen zur Minderung der THG-Emissionen fest. Die Inhalte des Klimaschutzkonzeptes sollen konkret auf die lokalen Besonderheiten der Kommune bzw. Universität eingehen und dem Prinzip der Nachhaltigkeit (ökologische, soziale und ökonomische Ausgewogenheit des Handelns) Rechnung tragen. Ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erreicht im Bewilligungszeitraum mindestens die folgenden Ziele:
- Schaffung mindestens einer projektgebundenen Stellen für die Erstellung und Umsetzung des Klimaschutzkonzepts (Klimamanager*in);
- Ausschreibung und Beauftragung von externen Dienstleistern für unterstützende Tätigkeiten (z.B. CO2-Bilanzen);
- Bestandsaufnahmen der bisherigen Nachhaltigkeitsbestrebungen an der Universität in den Bereichen Governance, Lehre, Betrieb und Forschung
- Start des universitätsweiten Prozesses für die Konzepterstellung;
- Öffentliche Veranstaltungen zur Präsentation der Zwischenergebnisse und zur Diskussion des
- weiteren Vorgehens nach der Ermittlung der Einsparpotenziale und der Ableitung erster Maßnahmen;.
- Einreichung der Entwurfsfassung zum Klimaschutzkonzept (Gliederungsübersicht) nach spätestens 12 Monaten;
- Einreichung des finalisierten Klimaschutzkonzepts nach spätestens 18 Monaten;
- Erstellung eines überprüfbaren Plans zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im
- Bewilligungszeitraum des Erstvorhabens sowie in den darauffolgenden drei Jahren. Darüber
- hinaus Erarbeitung eines Umsetzungsplans für die anschließenden zehn Jahre;
- Umsetzung erster Klimaschutzmaßnahmen einschließlich der Dokumentation der erreichten THG-Einsparung;
- Öffentlichkeitsarbeitsbeiträge (Pressemitteilungen etc.) zum Konzepterstellungsprozess und den bisher erzielten Erfolgen;
- Vernetzungstreffen für Klimaschutzmanager/innen;
- Beschlussfassung zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts sowie zur Nutzung eines Managementsystems für den kommunalen Klimaschutz.